Mitgliedsantrag

Wenn Sie sich schon soweit durchgeklickt und durchgelesen haben, und Ihnen unsere Art und Weise, sowie die Pflege des Brauchtums und des kulturellen und geselligen Lebens, in Ober-Eschbach am Herzen liegt, können Sie sich bei uns als Mitglied anmelden. Jedoch bedenken Sie, aktive Mitgliedschaft setzt Aktivität voraus, sind Sie sich nicht sicher, dann können Sie den Fördernden-Status wählen.

 

Also Sie haben die Wahl.

Machen Sie mit!

 

Aufnahmeantrag Neumitgliedschaft.pdf
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Hierzu noch einen Auszug unserer Satzung über das Mitglied:

 

§ 14 Mitgliedschaft

1. Es gibt aktive und fördernde Mitglieder sowie eine Ehrenmitgliedschaft.

2. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig. Über die Aufnahme entscheidet der Gesamtvorstand. Er kann ohne Nennung von Gründen eine Aufnahme ablehnen.

3. Die aktive Mitgliedschaft setzt aktive Mitwirkung bei der Verfolgung der Vereinsziele voraus. Aktive Mitglieder haben aktives Wahlrecht; sie sind bei Abstimmungen uneingeschränkt stimmberechtigt. Die Veränderung des Status und die damit verbundene Beitragsänderung treten mit Beginn des neuen Geschäftsjahres in Kraft. Nach 25 Jahren aktiver Mitgliedschaft wird automatisch mit Beginn des neuen Geschäftsjahres die Mitgliedschaft beitragsfrei gestellt. Die Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit entfällt ab diesem Zeitpunkt; alle Rechte der aktiven Mitgliedschaft bleiben aber erhalten.

6. Fördernde Mitglieder haben bei der Wahl der Revisoren aktives Wahlrecht. Sie sind berechtigt an Mitgliederversammlungen aktiv teilzunehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.

7. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, die im Einzelfall in der Geschäftsordnung geregelt sind, kann
auf Antrag des geschäftsführenden Vorstandes und durch Beschluss des Gesamtvorstandes die Ehrenmitgliedschaft an Personen verliehen werden, die sich bei der Förderung des kulturellen und geselligen Lebens und der Brauchtumspflege in Ober-Eschbach in besonderem Maße verdient gemacht haben. Die Ehrenmitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen, jedoch ohne Stimmrecht.

8. Alle Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, entsprechend der Art ihrer Mitgliedschaft, die Verfolgung der
Vereinsziele zu unterstützen, das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit zu fördern, mit Vereinseigentum zweckentsprechend und schonend umzugehen, im Rahmen der Erfüllung von Vereinsaufgaben die ihnen anvertrauten Sach- und Finanzwerte treuhänderisch zu verwalten, Schädigungen des Vereins zu verhindern
und den Anordnungen des Vorstandes in Vereinsangelegenheiten Folge zu leisten.

9. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch schriftliche Austrittserklärung zum 31.12. gegenüber dem
Geschäftsführenden Vorstand oder auf Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen eines Ausschlussverfahrens (Näheres hierzu regelt die Geschäftsordnung).