Aale Eschbächer

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Satzung des Vereins Aale Eschbächer e.V. (Auszug)

§ 1    Name und Sitz des Vereins

Der Name des Vereins ist Aale Eschbächer.

Sein Sitz ist Bad Homburg im Ortsteil Ober-Eschbach, Hochtaunuskreis. Er ist eingetragen unter VR 570 beim Amtsgericht/Registergericht Bad Homburg v.d.Höhe.

§ 2    Zweck des Vereins

1.        Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des traditionellen Brauchtums von Ober-Eschbach, des Faschings und des unbezahlten Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Brauchtums- und Faschingsveranstaltungen sowie Veranstaltungen zur Erholung auf sportlicher Grundlage und Sportturnieren, die der körperlichen Ertüchtigung dienen.

2.        Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3    Organe

Die Organe des Vereins sind

a)      Mitgliederversammlung

b)      Hauptversammlung

c)      Geschäftsführender Vorstand (GV)

d)      Erweiterter Vorstand (EV)

e)      Ältestenrat

§ 11 Geschäftsjahr

1.      Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2.      Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres muss der Mitgliederversammlung ein Geschäftsbericht zur Beschlussfassung vorgetragen werden.

§ 14 Mitgliedschaft 

1.       Es gibt aktive, passive und fördernde Mitglieder sowie eine Ehrenmitgliedschaft.

2.       Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig. Über die Aufnahme entscheidet der Gesamtvorstand. Er kann ohne Nennung von Gründen eine Aufnahme ablehnen.

3.       Die aktive Mitgliedschaft setzt aktive Mitwirkung bei der Verfolgung der Vereinsziele voraus. Aktive Mitglieder haben aktives und passives Wahlrecht; sie sind bei Abstimmungen uneingeschränkt stimmberechtigt. Ab dem 55. Lebensjahr und nach mindestens 15 Jahren aktiver Mitgliedschaft kann auf Antrag die Mitgliedschaft in eine passive gewandelt werden. Die Veränderung des Status und die damit verbundene Beitragsänderung treten mit Beginn des neuen Geschäftsjahres in Kraft. Nach 25 Jahren aktiver Mitgliedschaft wird automatisch mit Beginn des neuen Geschäftsjahres die Mitgliedschaft beitragsfrei gestellt. Die Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit entfällt ab diesem Zeitpunkt; alle Rechte der aktiven Mitgliedschaft bleiben aber erhalten.

4.       Passive Mitglieder haben aktives und passives Wahlrecht. Sie sind bei Abstimmungen uneingeschränkt stimmberechtigt.

5.       Fördernde Mitglieder haben bei der Wahl der Revisoren aktives und passives Wahlrecht. Sie sind berechtigt an Mitgliederversammlungen aktiv teilzunehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.

6.       Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, die im Einzelfall in der Geschäftsordnung geregelt sind, kann auf Antrag des geschäftsführenden Vorstandes und durch Beschluss des Gesamtvorstandes die Ehrenmitgliedschaft an Personen verliehen werden, die sich bei der Förderung des kulturellen und geselligen Lebens und der Brauchtumspflege in Ober-Eschbach in besonderem Maße verdient gemacht haben. Die Ehrenmitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen, jedoch ohne Stimmrecht.

7.       Alle Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, entsprechend der Art ihrer Mitgliedschaft, die Verfolgung der Vereinsziele zu unterstützen, das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit zu fördern, mit Vereinseigentum zweckentsprechend und schonend umzugehen, im Rahmen der Erfüllung von Vereinsaufgaben die ihnen anvertrauten Sach- und Finanzwerte treuhänderisch zu verwalten, Schädigungen des Vereins zu ver- hindern und den Anordnungen des Vorstandes in Vereinsangelegenheiten Folge zu leisten.

8.        Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch schriftliche Austrittserklärung zum 31.12. gegenüber dem Geschäftsführenden Vorstand oder auf Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen eines Ausschlussverfahrens (Näheres hierzu regelt die Geschäftsordnung).

§ 15 Beiträge

Es werden Beiträge erhoben. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.

§ 18 Übergangsklausel

Bis zur Eintragung in das Vereinsregister nehmen die Organe des Vereins ihre Tätigkeit im Rahmen dieser Satzung als nicht eingetragener Verein auf. Der Verein wurde am 6.8.1975 unter der Registernummer 570 beim Amtsgericht / Registergericht Bad Homburg eingetragen.

§ 19 Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 10. November 1971 in Kraft. Die geänderte Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 9. Februar 2006 in Kraft.

Geschäftsführender Vorstand

gez. Jutta-Humpert Pigge, Uwe Schädlich, Claus Dillmann